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Was für Dienste muß ich leisten?

Pflicht-Arbeitsstunden

 

• Für die aktiven Fahrerinnen und Fahrer des MSC und der MSJ die die beiden Trainingsstrecken nutzen, gilt eine jährliche Ableistung von 10 Pflichtstunden.

• Bei Kinder und Jugendlichen bis zu einer selbst gewählten Altersstufe, kann ein Elternteil die Pflichtstunden ableisten.

• Bei Familien die mindestens 2 Mitglieder im Verein haben und die Trainingsstrecken nutzen, wird jeweils ein Mitglied herangezogen, wobei innerhalb der Familie der jeweilige Einsatz selbst gewählt werden kann.

• Für jede nicht abgeleistete Pflichtstunde wird ein Ersatzbetrag von 5 EUR angerechnet.

• Nach der letzten Veranstaltung bzw. Training im Spätjahr werden die geleisteten Pflichtstunden ermittelt.

• Nicht geleistete Pflichtstunden werden mit dem entsprechenden Ausgleichsbetrag mit dem Mitgliedsbeitrag des folgenden Jahres erhoben.

• Neu eintretende Mitglieder ab dem 01.09. eines Jahres müssen nur noch 5 Pflichtstunden erfüllen.

 

 

 

Arbeitsdienste zur Ableistung der Pflicht-Arbeitsstunden

• Trainingsaufsichten an der Strecke und die damit vorbereitende Arbeiten

• Mithilfe in der Vorbereitung (u.a. Aufbau), Nachbereitung (u.a. Abbau) von Veranstaltungen

• Einsatz in vielen Bereichen an der Veranstaltung

• Arbeitsdienste am und um das Clubheim

• Herrichten und Pflegen der jeweiligen Trainingsstrecken

• Ausführung anstehender Pflege- und Ausgleichsmaßnahmen gemäß Auflagen des Landratsamtes

• Andere Einsätze können durch den Vorstand bestimmt werden

 

 

 

Administration

• Die Anmeldung zu Pflichtstunden sollte rechtzeitig zur Übersicht und Verteilung der anstehenden Arbeiten bei unserem Beisitzer und Streckenwart Stefan Lienhard (Telefon: 0174 4505497, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ), über unsere Homepage www.msc-konstanz.de mit hinweisendem Link oder einer Vertretung vor Ort erfolgen.

• Der Antritt und die Beendigung der Pflichtstunden ist anzumelden und wird in einer Liste mit Gegenzeichnung eingetragen.

• Bei mehr als 4 Pflichtstunden hintereinander pro Tag, übernimmt der Verein einen Verköstigungsbonus bis 6 EUR der im Clubheim eingelöst werden kann.
Eine Auszahlung oder Gutschrift der nicht erreichten Höhe des Bonus ist ausgeschlossen.